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Wie viel Quellensteuer bekommst du zurück?

Von der ausländischen Quellensteuer ist ein Teil in der Schweiz anrechenbar, ein Teil im Quellenstaat zurückzufordern — und nur der Rest ist wirklich verloren. Die meisten halten alles für verloren.

Entwurf — noch nicht geprüft

Die hinterlegten Quellensteuer- und Abkommenssätze sind ein Entwurf und noch nicht gegen die Merkblätter der ESTV geprüft. Die Rechenwege stimmen, die Sätze musst du vor einer Entscheidung selbst nachschlagen.

Solange dieser Hinweis steht, ist die Seite von der Suche ausgenommen. Richte dich nicht nach diesen Angaben, sondern nach der amtlichen Quelle unten.

Deine Dividenden aus dem Ausland

Eine Zeile pro Land, mit der Bruttodividende — also dem Betrag vor jedem Abzug. Er steht auf deinem Steuerauszug, nicht auf dem Kontoauszug: Was aufs Konto kam, ist bereits der Betrag nach Quellensteuer.

Unten stehen Beispielzahlen. Überschreib sie mit den Beträgen von deinem Steuerauszug — oder .

CHF

Mit eingereichtem W-8BEN behält die Depotstelle in der Regel direkt nur 15 % ein. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA ist ein eigener Posten und läuft nicht über die normale Schwelle.

CHF

Beispielrechnung — diese Beträge sind noch nicht deine.

Einbehalten im Ausland
CHF 285.50

was gar nicht erst ankam

Anrechenbar über DA-1
CHF 240.00

rechnet die Schweiz an

Beim Quellenstaat zurückholbar
CHF 45.50

eigenes Verfahren, eigene Frist

Ohne Verfahren verloren
CHF 0.00

da kommt nichts zurück

Mit CHF 240.00 anrechenbarer Quellensteuer liegst du über der Schwelle von CHF 100.00 — das DA-1 lohnt sich. Dazu kommen CHF 45.50, die du direkt beim Quellenstaat zurückfordern kannst; das ist ein eigenes Verfahren und läuft nicht über die Schweizer Steuererklärung.

Der Rechenweg, Land für Land

Rechenweg je Land: Bruttodividende, Sätze, einbehaltene, anrechenbare und zurückholbare Quellensteuer
LandBruttoSatzEinbehaltenAnrechenbarZurückholbar oder verloren
Vereinigte StaatenCHF 1’200.0015.0 %CHF 180.00CHF 180.00an der Quelle entlastet
DeutschlandCHF 400.0026.4 % → 15.0 %CHF 105.50CHF 60.00CHF 45.50

„Satz“ liest sich als: Der Quellenstaat behält den ersten Wert ein, das Doppelbesteuerungsabkommen belässt ihm den zweiten. Die Differenz ist der Teil, den du dort zurückforderst — sofern das Land ein Verfahren dafür hat. Wo es keines gibt, steht in der letzten Spalte derselbe Betrag als „verloren“. Steht nur ein Satz, hat die Bank ihn nach deiner Angabe bereits an der Quelle angewendet: Dann wurde nichts zu viel einbehalten, und es liegt nichts zum Zurückfordern bereit.

Wie gerechnet wird

Bei einer Dividende aus dem Ausland passiert zweierlei. Der Quellenstaat behält zunächst nach seinem eigenen Recht etwas ein. Und das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz teilt diesen Betrag in zwei Teile.

anrechenbar = Bruttodividende × Abkommenssatz

Der Teil, den das Abkommen dem Quellenstaat belässt — meist 15 %. Diesen Teil rechnet die Schweiz über das DA-1 an.

zurückholbar = Bruttodividende × (Quellensteuersatz − Abkommenssatz)

Was der Quellenstaat darüber hinaus einbehalten hat. In seinem Verfahren zurückzufordern — oder, wo es keines gibt, verloren. Hat die Bank den Abkommenssatz schon an der Quelle angewendet, ist dieser Teil null: Er wurde nie einbehalten.

Der zweite Teil hängt deshalb an einer Angabe, die nur du machen kannst: ob die Depotstelle bereits den reduzierten Satz abgezogen hat. Bei US-Titeln mit eingereichtem W-8BEN ist das der Normalfall — dann sind von CHF 1’200 Bruttodividende nicht 30 %, sondern 15 % abgezogen worden, und beim Quellenstaat liegt nichts mehr. Der anrechenbare Teil bleibt in beiden Fällen gleich; nur der zurückholbare verschwindet.

Massgebend ist immer die Bruttodividende, also der Betrag vor jedem Abzug. Was auf deinem Konto ankam, ist bereits der Nettobetrag — wer den einträgt, rechnet zu niedrig und deklariert später zu wenig.

Für die Schwelle zählt die Summe über alle Länder einer Steuerperiode, nicht jedes Land für sich. Genau deshalb lohnt sich das Formular öfter, als die meisten denken: Drei Länder mit je CHF 40 anrechenbarer Steuer erreichen zusammen die Schwelle.

Annahmen, offengelegt

Jeder Rechner trifft Annahmen. Hier stehen sie, damit du weisst, wofür das Ergebnis gilt — und wofür nicht.

Die Sätze gelten für Dividenden an Privatpersonen im Streubesitz.
Für Beteiligungen ab einer bestimmten Grösse, für Zinsen und für Lizenzgebühren sehen die Abkommen andere Sätze vor. Wer eine wesentliche Beteiligung hält, ist mit diesem Rechner falsch bedient.
Ob die Depotstelle den Abkommenssatz schon angewendet hat, gibst du selbst an.
Manche Banken behalten von vornherein nur den reduzierten Satz ein — bei US-Titeln mit eingereichtem W-8BEN ist das der Normalfall. Dann wurde der Überhang nie einbehalten, und es liegt beim Quellenstaat nichts bereit. Das Häkchen in der jeweiligen Zeile steht auf dem Regelfall des Landes; massgebend ist, was auf deinem Steuerauszug als Abzug ausgewiesen ist.
Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA ist nicht eingerechnet.
Er ist ein eigener Posten mit eigenen Regeln und kennt die Schwelle nicht. Auf dem Steuerauszug wird er getrennt ausgewiesen.
Kein Wechselkurs, keine Teiljahre, keine Quellensteuer auf Kapitalgewinnen.
Alle Beträge sind in Franken einzugeben, so wie sie auf dem Steuerauszug stehen. Der Rechner rechnet keine Währungen um — die Umrechnung hat deine Bank bereits gemacht.
Das Ergebnis ist eine Zuordnung, keine Steuerberechnung.
Wie viel am Ende angerechnet wird, hängt auch von deiner Steuerbelastung ab: Angerechnet wird höchstens, was in der Schweiz auf diesen Ertrag entfällt. Diese Rechnung macht die Steuerbehörde, nicht diese Seite.

Häufige Fragen

Was ist das DA-1 überhaupt?
Ein Formular, das du zusammen mit der Steuererklärung einreichst. Damit rechnet die Schweiz dir die ausländische Quellensteuer an, die auf deinen Dividenden lastet — so weit, wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Land es vorsieht. Ohne das Formular bekommst du diesen Teil nicht, obwohl du Anspruch darauf hast.
Ab wann lohnt sich das DA-1?
Die Anrechnung wird nur gewährt, wenn die anrechenbare Steuer CHF 100 pro Steuerperiode übersteigt — bei genau CHF 100.00 also nicht. Bei 15 % anrechenbarem Satz ist die Schwelle bei rund CHF 667 Bruttodividenden aus dem Ausland erreicht — deutlich weniger, als die meisten vermuten. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird unabhängig von dieser Schwelle zurückerstattet.
Was ist der Unterschied zwischen Anrechnung und Rückforderung?
Angerechnet wird in der Schweiz, über das DA-1: Der Betrag mindert deine Schweizer Steuerrechnung. Zurückgefordert wird im Quellenstaat, in dessen Verfahren und Sprache — das betrifft den Teil, den das Land über den Abkommenssatz hinaus einbehalten hat. Zwei verschiedene Wege mit zwei verschiedenen Fristen.
Warum behält Deutschland 26.375 % ein, wenn das Abkommen nur 15 % vorsieht?
Weil der Quellenstaat zunächst nach seinem eigenen Recht abzieht. Das Abkommen gibt dir einen Anspruch auf Erstattung der Differenz — aber du musst ihn dort geltend machen. Manche Depotstellen erledigen das im Voraus, viele nicht.
Ich habe ein W-8BEN eingereicht — was ändert das?
Dann behält die Depotstelle auf US-Dividenden von vornherein nur 15 % ein statt 30 %. Anrechenbar über das DA-1 bleiben diese 15 % — beim amerikanischen Fiskus liegt dagegen nichts mehr zum Zurückfordern, weil nie mehr einbehalten wurde. Im Rechner ist das Häkchen bei den USA deshalb voreingestellt; nimm es weg, wenn auf deinem Steuerauszug tatsächlich 30 % Abzug ausgewiesen sind.
Rechnet dieses Werkzeug meine Steuern aus?
Nein. Es ordnet Beträge zu: was einbehalten wurde, was anrechenbar ist und was beim Quellenstaat liegt. Was daraus für deine Veranlagung folgt, entscheidet die Steuerbehörde anhand deiner Belege.

Prüf den Satz für dein Jahr selbst nach

Die Sätze hinter diesem Rechner stehen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten. Die werden neu verhandelt, geändert und ersetzt — ohne dass jemand einen Rechner benachrichtigt. Auch nationales Recht verschiebt den Einbehalt: Frankreich senkte ihn für natürliche Personen auf 12,8 %, Japan erhebt mit der Wiederaufbausteuer 15,315 % statt 15 %. Ein Satz, der für 2025 stimmt, kann für 2026 ein anderer sein.

Massgeblich ist das Merkblatt des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen zum betreffenden Land, in der Fassung für dein Steuerjahr — und für die Anrechnung, was dein Steuerauszug als tatsächlich einbehalten ausweist. Widersprechen sich Auszug und Rechner, gilt der Auszug. Bei grösseren Beträgen oder einem Fall, der nicht in eine Zeile passt, ist ein Treuhänder günstiger als ein falsch deklariertes Jahr.

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