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Quellensteuer nach Land
Drei Zahlen entscheiden, was von deiner Dividende übrig bleibt: was der Quellenstaat einbehält, was das Abkommen ihm belässt — und ob es ein Verfahren gibt, den Rest zurückzuholen.
Entwurf — noch nicht geprüft
Solange dieser Hinweis steht, ist die Seite von der Suche ausgenommen. Richte dich nicht nach diesen Angaben, sondern nach der amtlichen Quelle unten.
Anmerkungen zu einzelnen Ländern
Fünf Länder brauchen mehr als eine Zahl. Bei vier von ihnen ist der Satz in der Tabelle nicht die ganze Auskunft — bei Australien hängt er sogar davon ab, woraus die Dividende bezahlt wurde.
- Australien
- Der Satz steht im SIF-Merkblatt als «-/30»: Australien verzichtet auf die Quellensteuer, wenn die Dividende aus Gewinnen stammt, die bei der Gesellschaft voll besteuert wurden (franked dividends) — bei australischen Standardwerten der Regelfall. Dann werden 0 % einbehalten, und es gibt nichts anzurechnen. Ist eine Dividende nicht gefrankt, sind es 30 %, die das Abkommen an der Quelle auf 15 % herabsetzt; diese 15 % sind anrechenbar. Die Entlastung erfolgt laut Ziff. III 1 allein aufgrund der schweizerischen Adresse, ein Antrag ist nicht nötig — darum steht hier kein Rückforderungsweg. Weil dieser Rechner nicht weiss, ob deine Dividende gefrankt war, rechnet er mit dem Regelfall 0 %.
- Frankreich
- 12,8 % gilt für natürliche Personen (retenue à la source nach Art. 119 bis / 187 CGI; der Prélèvement forfaitaire unique nach Art. 200 A CGI betrifft in Frankreich Ansässige und gilt hier nicht). Die oft genannten 25 % sind der Satz für juristische Personen — sie standen hier bis 28.08.2026. Weil der Einbehalt unter dem Abkommenssatz von 15 % liegt, ist alles anrechenbar und nichts zurückzufordern.
- Grossbritannien
- Keine Quellensteuer auf Dividenden an Ausländer — es gibt nichts anzurechnen und nichts zurückzufordern.
- Irland
- Irisches Recht erhebt auf Dividenden an Ansässige eines Abkommensstaates keine Quellensteuer. Zahlungen an in der Schweiz ansässige Personen sind laut SIF-Merkblatt in der Regel frei von irischer Quellensteuer — und begründen darum auch keinen Anspruch auf Anrechnung in der Schweiz. Wurde ohne Erklärung der Ansässigkeit doch abgezogen, sind es 25 %; davon bleiben Irland nach Abkommen 15 %, die restlichen 10 % holt eine Erstattung bei der irischen Steuerbehörde.
- Vereinigte Staaten
- Mit eingereichtem W-8BEN behält die Depotstelle in der Regel direkt nur 15 % ein. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA ist ein eigener Posten und läuft nicht über die normale Schwelle.
Wie die Spalten zu lesen sind
Einbehalt ist der Satz, der einer in der Schweiz ansässigen Person tatsächlich abgezogen wird, bevor die Dividende ihr Depot erreicht. Wo das weniger ist als das nationale Recht vorsieht, steht der gesetzliche Satz klein darunter — bei den USA 30 % gegen 15 % mit W-8BEN, bei Irland und Australien 25 bzw. 30 % gegen null. Diese drei Länder entlasten schon an der Quelle; wer dort den gesetzlichen Satz als Einbehalt liest, hält für offen, was längst geregelt ist.
Anrechenbar ist der Satz, den das Doppelbesteuerungsabkommen dem Quellenstaat belässt. Genau diesen Teil rechnet die Schweiz dir über das Formular DA-1 an — er mindert deine Schweizer Steuerrechnung.
Die Differenz hat der Quellenstaat zu viel genommen. Wo es ein Rückforderungsverfahren gibt, holst du sie dort zurück — in dessen Sprache, Formular und Frist. Wo nicht, ist sie weg.
Ein Sonderfall, der oft übersehen wird: Manche Depotstellen wenden den Abkommenssatz bereits vorab an. Bei US-Titeln mit eingereichtem W-8BEN werden statt 30 % gleich nur 15 % einbehalten. Dann ist die Differenz von vornherein null — was tatsächlich abgezogen wurde, steht auf deinem Steuerauszug.
Prüf den Satz für dein Jahr selbst nach
Quellensteuersätze sind kein Naturgesetz. Sie stehen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten, und die werden neu verhandelt, geändert und ersetzt — ohne dass jemand eine Vergleichsseite benachrichtigt. Dazu ändert auch nationales Recht den Einbehalt: Frankreich senkte den Satz für natürliche Personen auf 12,8 %, Japan erhebt seit der Wiederaufbausteuer 15,315 % statt 15 %. Ein Satz, der hier richtig steht, kann im nächsten Steuerjahr ein anderer sein.
Massgeblich ist immer das Merkblatt des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen zum betreffenden Land, in der Fassung für dein Steuerjahr — und für die Anrechnung, was auf deinem Steuerauszug als tatsächlich einbehalten ausgewiesen ist. Geht es um Geld, das spürbar weh tut, oder um einen Fall, der nicht in eine Zeile passt: ein Treuhänder ist dafür günstiger als ein falsch deklariertes Jahr.
Der Stand dieser Tabelle und die verwendeten Quellen stehen darunter. Wo die Tabelle und dein Steuerauszug sich widersprechen, gilt der Auszug.
Damit rechnen
Der DA-1-Rechner nimmt dieselben Sätze und rechnet sie auf deine Beträge — inklusive der Frage, ob die Schwelle erreicht ist. Eine Quelle, zwei Ausgaben: Wenn sich hier ein Satz ändert, ändert er sich dort mit.

