Krypto in der Steuererklärung — was zählt und mit welchem Wert?
Jahresendwert aus der amtlichen Kursliste, Kursgewinne steuerfrei, Staking und Mining aber nicht. Und der häufigste Fehler: das Weglassen.
· 5 Min. Lesezeit
Kryptowährungen sind Vermögen und gehören deklariert — genauso wie ein Bankkonto oder ein Wertschriftendepot. Die Frage ist nicht ob, sondern mit welchem Wert.
Vermögen: der Jahresendwert
Massgebend ist der Wert per 31. Dezember. Für die verbreiteten Währungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung einen offiziellen Jahresendkurs in ihrer Kursliste — denselben Ort, an dem auch die Steuerwerte von Aktien und ETF stehen. Diesen Kurs nimmst du, nicht den deiner Börse.
Führt die ESTV eine Währung nicht, gibt es keine amtliche Zahl. Dann gilt der Kurs einer gängigen Handelsplattform per 31. Dezember. Wichtig ist in dem Fall zweierlei: einen nachvollziehbaren Kurs wählen und aufschreiben, woher er stammt. Eine dokumentierte Herleitung wird akzeptiert, eine unbelegte Zahl wirft Fragen auf.
Kursgewinne: steuerfrei, wie bei Aktien
Wer privat kauft und hält, zahlt auf Kursgewinne keine Einkommenssteuer — nach denselben Grundsätzen wie bei Wertschriften. Die Ausnahme ist der gewerbsmässige Handel: Wer sehr häufig handelt, kurzfristig, mit Fremdkapital oder in einem Umfang, der wie eine Erwerbstätigkeit aussieht, kann als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden. Dann sind Gewinne Einkommen. Diese Einstufung hängt am Einzelfall und gehört nicht in einen Erklärartikel, sondern in ein Gespräch mit der Steuerverwaltung.
Erträge: das ist Einkommen
Hier liegt der Unterschied zu einem reinen Kaufen-und-Halten:
| Was | Wie es in der Regel behandelt wird |
|---|---|
| Kaufen und halten | Vermögen. Kursgewinn beim Verkauf steuerfrei. |
| Staking-Belohnungen | Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses, zum Kurs dieses Tages. |
| Lending-Zinsen | Einkommen, wie Zinsen. |
| Mining | Erwerbseinkommen, oft mit Sozialversicherungsfolgen. |
| Airdrops, Forks | Uneinheitlich gehandhabt — hier lohnt sich eine Anfrage bei der Steuerverwaltung. |
Bei allem, was als Einkommen zufliesst, zählt der Kurs am Tag des Zuflusses, nicht der am Jahresende. Wer wöchentlich Staking-Belohnungen bekommt, hat damit wöchentlich einen Betrag zu erfassen. Die meisten Plattformen können eine Jahresübersicht mit Zeitstempeln exportieren — das ist die Datei, die du dafür brauchst.
Was du aufbewahren solltest
- Jahresendauszug jeder Börse mit Beständen per 31. Dezember.
- Transaktionsliste des ganzen Jahres, mit Zeitstempeln.
- Für selbst verwahrte Bestände eine eigene Aufstellung: Währung, Menge, Stichtag, verwendeter Kurs und dessen Quelle.
Wallet-Adressen musst du nicht offenlegen; deklariert werden Bestände und Erträge, nicht wo sie liegen.
Der häufigste Fehler
Nicht die falsche Bewertung — das Weglassen. Kryptobestände tauchen in keinem Bankauszug auf, den die Steuerverwaltung ohnehin sieht, und werden deshalb gerne vergessen. Eine Nachdeklaration ist möglich, aber unangenehmer als es von Anfang an richtig zu machen.
Wie es bei Wertschriften läuft, steht in Steuerwert oder Kurswert.

