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Muss ich Dividenden aus ETF deklarieren?

Ja — auch bei thesaurierenden Fonds, bei denen nie Geld auf dem Konto ankommt. Woher die Zahl kommt und wo sie hingehört.

· 4 Min. Lesezeit

Ja. Auch wenn du sie nie auf deinem Konto gesehen hast.

Für Schweizer Privatanleger sind Kursgewinne steuerfrei, Ausschüttungen aber nicht: Dividenden und Zinsen zählen zum steuerbaren Einkommen und gehören ins Wertschriftenverzeichnis. Das gilt für einzelne Aktien wie für ETF — und, das ist der Teil, an dem die meisten hängen bleiben, auch für thesaurierende Fonds.

Warum thesaurierende ETF trotzdem Ertrag haben

Ein thesaurierender Fonds schüttet nicht aus, sondern legt die vereinnahmten Dividenden sofort wieder an. Auf dem Konto kommt nichts an. Steuerlich ist der Ertrag trotzdem entstanden — er wurde nur nicht ausgezahlt.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt für jeden Fonds den Betrag, der auf deine Anteile entfällt. In der Kursliste heisst er steuerbarer Ertrag und ist getrennt vom Kurs ausgewiesen. Genau dieser Betrag gehört deklariert, nicht das, was auf dem Konto gutgeschrieben wurde.

Für dich heisst das in der Praxis: Du zahlst Einkommenssteuer auf Geld, das du nicht bekommen hast, weil es im Fonds steckt. Das ist kein Fehler und kein Sonderfall — es ist die Regel.

Was der Steuerauszug abnimmt

Liefert deine Bank einen elektronischen Steuerauszug nach eCH-0196, stehen die Erträge dort bereits richtig drin, samt Verrechnungssteuer und ausländischer Quellensteuer. Du übernimmst sie, statt sie zu suchen.

Ohne solchen Auszug — bei ausländischen Brokern der Normalfall — musst du die Zahl selbst finden. Der Weg ist immer derselbe:

  1. ISIN des Fonds heraussuchen.
  2. In der Kursliste der ESTV den steuerbaren Ertrag pro Anteil für das Steuerjahr nachschlagen.
  3. Mit deiner Anzahl Anteile multiplizieren, unter Berücksichtigung von Käufen und Verkäufen während des Jahres.

Drei Punkte, an denen es schiefgeht

Der Bruttobetrag zählt, nicht der Nettobetrag. Deklariert wird die Dividende vor Abzug der Verrechnungssteuer und vor ausländischer Quellensteuer. Wer den Betrag einträgt, der auf dem Konto ankam, deklariert zu wenig — und verschenkt gleichzeitig die Rückerstattung.

Ausländische Quellensteuer gehört ins DA-1, nicht ins normale Verzeichnis. Sie wird über ein eigenes Formular angerechnet. Wie viel davon zurückkommt, rechnet der DA-1-Rechner aus.

Der Steuerwert ist nicht der Kurswert. Für das Vermögen zählt der Wert per 31. Dezember nach der amtlichen Kursliste, nicht der Kurs, den dein Broker anzeigt. Bei liquiden ETF ist der Unterschied klein, bei allem anderen nicht.

Die kurze Antwort

Ausschüttend oder thesaurierend spielt für die Steuerpflicht keine Rolle. Deklariert wird der Bruttoertrag laut Kursliste, im Jahr, in dem er anfällt. Was dein Broker dir überwiesen hat, ist eine andere Zahl — und nicht die, nach der gefragt wird.

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