Werkzeug
Hast du das DA-1 vergessen?
Der Anspruch verfällt nicht mit der Steuererklärung, sondern erst drei Jahre nach der Steuerperiode. Wer ihn nie geltend gemacht hat, hat also meist noch Zeit — aber nicht unbegrenzt.
Entwurf — noch nicht geprüft
Solange dieser Hinweis steht, ist die Seite von der Suche ausgenommen. Richte dich nicht nach diesen Angaben, sondern nach der amtlichen Quelle unten.
Was hattest du in diesen Jahren?
Die Bruttodividenden aus dem Ausland, grob geschätzt genügt. Der Satz ist der Teil, den das Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar macht — bei den meisten Ländern 15 %.
Meist 15 %.
Vorgabewerte — trag deine eigenen Bruttoerträge ein.
Die Beträge sind eine Schätzung aus deiner Eingabe mal 15.0 % — nicht der Betrag, den du bekommst. Ob und wie viel angerechnet wird, entscheidet die Steuerbehörde anhand deiner Belege.
Wie die Frist läuft
Die Frist hängt nicht daran, wann du die Steuererklärung eingereicht hast, sondern am Steuerjahr selbst. Sie endet drei Jahre nach dessen Ablauf — also immer an einem 31. Dezember.
Frist = 31.12. (Steuerjahr + 3)Für Erträge aus 2023 läuft die Frist bis Ende 2026.
Die geschätzte anrechenbare Steuer ist deine Bruttodividende mal dem Abkommenssatz. Über 100 Franken pro Steuerperiode lohnt sich der Antrag; darunter wird die Anrechnung nicht gewährt.
Ein Jahr, dessen Frist abgelaufen ist, verschwindet hier nicht aus der Tabelle. Es steht als abgelaufen da — weil die Information, dass etwas verfallen ist, genauso nützlich ist wie die, dass noch Zeit bleibt.
Annahmen, offengelegt
Jeder Rechner trifft Annahmen. Hier stehen sie, damit du weisst, wofür das Ergebnis gilt — und wofür nicht.
- Alle Jahre werden mit demselben Satz gerechnet.
- In Wirklichkeit hängt der Satz am Land und kann sich mit einem neuen Abkommen ändern. Für die Frage „lohnt sich ein Blick ins Archiv“ reicht ein Durchschnitt; für den Antrag selbst zählt der Auszug.
- Es ist eine Schätzung, keine Zusage.
- Die Formulierung auf dieser Seite lautet bewusst „wäre anrechenbar gewesen“ und nie „du bekommst“. Was tatsächlich angerechnet wird, entscheidet die Steuerbehörde anhand deiner Belege.
- Die Frist wird taggenau gegen dein heutiges Datum gerechnet.
- Das Datum kommt aus deinem Browser, nicht aus dem Zeitpunkt, an dem diese Seite gebaut wurde. Sonst würde eine im Sommer gebaute Seite im Januar noch immer eine abgelaufene Frist als offen anzeigen.
- Ob ein nachträglicher Antrag verfahrensrechtlich durchgeht, prüft dieser Rechner nicht.
- Er rechnet die Frist und den Betrag. Der Weg dorthin führt über deine kantonale Steuerverwaltung, und die Praxis ist nicht überall gleich.
Häufige Fragen
- Wie lange kann ich das DA-1 rückwirkend nachreichen?
- Der Antrag auf Anrechnung ist innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode zu stellen, in der die Erträge fällig geworden sind. Für das Steuerjahr 2023 heisst das: bis am 31. Dezember 2026. Danach ist der Anspruch erloschen, auch wenn er bestand.
- Geht das auch, wenn die Veranlagung schon rechtskräftig ist?
- Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer läuft in einem eigenen Verfahren und ist nicht dasselbe wie eine Änderung der Veranlagung. In der Praxis führt der Weg über deine kantonale Steuerverwaltung — frag dort nach, bevor du davon ausgehst, dass es zu spät ist.
- Welche Belege brauche ich für ein nachgereichtes Jahr?
- Denselben Nachweis wie im ordentlichen Verfahren: den Steuerauszug oder die Dividendenabrechnungen des betreffenden Jahres, aus denen Bruttoertrag und einbehaltene Quellensteuer hervorgehen. Wer diese Unterlagen nicht mehr hat, bekommt sie in der Regel bei der Depotstelle.
- Bekomme ich mit diesem Werkzeug Geld zurück?
- Nein. Es zeigt, was in den genannten Jahren anrechenbar gewesen wäre und bis wann die Frist läuft. Der Antrag selbst läuft über deine Steuerverwaltung, und ob und wie viel angerechnet wird, entscheidet sie.
Weiter
- DA-1-Rechner — genauer, Land für Land, für das laufende Jahr.
- Steuerfristen der Kantone — wann eingereicht werden muss.

