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Wie fülle ich das Wertschriftenverzeichnis aus?

Wertschriftenverzeichnis ausfüllen, Schritt für Schritt: welche vier Angaben je Position hineingehören und in welcher Reihenfolge du vorgehst.

· 5 Min. Lesezeit

Das Wertschriftenverzeichnis ist die Beilage zur Steuererklärung, in der jede Position deines Depots einzeln steht. Es erledigt zwei Dinge auf einmal: Es meldet dein Wertschriftenvermögen für die Vermögenssteuer, und es meldet die Erträge daraus für die Einkommenssteuer. Alles Weitere — Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Anrechnung ausländischer Quellensteuer — hängt daran.

Die Arbeit ist überschaubar, wenn sie in der richtigen Reihenfolge passiert. Was folgt, ist diese Reihenfolge.

Was am Ende je Position drinstehen muss

Vier Angaben, mehr nicht:

  1. Bestand per 31. Dezember — Stückzahl und ISIN.
  2. Steuerwert per 31. Dezember — der amtliche Wert, nicht der Kurs deines Brokers.
  3. Bruttoertrag — Dividenden und Zinsen vor jedem Abzug, mit Datum.
  4. Einbehaltene Steuern — Schweizer Verrechnungssteuer und ausländische Quellensteuer, letztere je Land.

Dieselben vier Angaben stehen ausführlicher in Mein Broker liefert keinen Steuerauszug; dort geht es darum, sie ohne Auszug selbst zusammenzustellen.

1. Den Steuerauszug bereitlegen

Depotbanken in der Schweiz stellen ihn im Januar oder Februar bereit. Er enthält bereits alle vier Angaben, aufbereitet für genau diesen Zweck — welches Feld was bedeutet und wo die Stolpersteine liegen, steht in Der Steuerauszug, Feld für Feld.

Wenn dein Anbieter keinen liefert, ist das kein Ausnahmefall, sondern die Regel bei ausländischen Brokern. Dann führt der Weg über die vier Angaben von Hand. Wer wissen will, wie viel Arbeit ein Anbieter einem im Frühling macht, findet das im Broker-Steuer-Vergleich.

2. Den Steuerwert eintragen, nicht den Kurs deines Brokers

Der Steuerwert ist der Wert per 31. Dezember nach der amtlichen Kursliste der ESTV. Was dein Broker am selben Tag anzeigt, ist der Schlusskurs seiner Handelsplattform. Bei grossen, liquiden Titeln ist der Unterschied klein — bei allem anderen nicht, und massgebend ist immer die Kursliste. Warum die beiden Zahlen überhaupt auseinanderfallen, steht in Steuerwert oder Kurswert.

3. Die Erträge brutto eintragen

Das ist der Fehler, der am häufigsten passiert, und er ist teuer: Was auf dem Konto ankam, ist bereits der Betrag nach Abzug. Wer diesen Nettobetrag einträgt, deklariert zu wenig — und verschenkt gleichzeitig die Rückerstattung, denn die gibt es nur auf den deklarierten Bruttoertrag.

Umgerechnet wird jede Ausschüttung mit dem Kurs ihres eigenen Zuflusstages, nicht mit einem Jahresdurchschnitt.

4. Die Verrechnungssteuer holt sich das Verzeichnis selbst zurück

Auf Schweizer Erträgen behält der Bund 35 % ein. Bei korrekter Deklaration bekommst du sie vollständig zurück — sie ist keine Steuer, sondern ein Pfand. Auf dem Steuerauszug steht sie nur bei den A-Werten; B-Werte sind Erträge, auf denen in der Schweiz nichts einbehalten wurde. Was hinter diesen Buchstaben steckt, steht bei den häufigen Fragen zum Steuerauszug.

5. Ausländische Quellensteuer: das DA-1

Hat ein anderer Staat etwas einbehalten, ist ein Teil davon in der Schweiz anrechenbar — aber nur, wenn du das Formular DA-1 ausfüllst. Ohne das Formular bekommst du diesen Teil nicht, obwohl du Anspruch darauf hast.

Ob es sich in deinem Fall lohnt, steht nach zwei Eingaben fest: zum DA-1-Rechner. Die Schwelle ist niedriger, als die meisten schätzen — deshalb lohnt sich das Nachrechnen auch bei einem kleinen Depot.

Und wenn du das Formular in früheren Jahren nie ausgefüllt hast: Der Anspruch verfällt nicht mit der Steuererklärung, sondern erst drei Jahre nach der Steuerperiode. Was noch offen ist, zeigt Hast du das DA-1 vergessen?.

6. Die Frist im eigenen Kanton prüfen

Die Einreichefrist ist kantonal und liegt meist im März. Eine Erstreckung ist fast überall möglich — aber nur vor Ablauf der Frist; danach hilft sie nicht mehr. Was dabei gilt und wo die amtliche Seite deines Kantons steht: Steuerfristen.

Die drei Sonderfälle, die jedes Jahr Fragen geben

Thesaurierende ETF. Auch wenn nie Geld auf dem Konto ankommt, sind die Erträge zu deklarieren. Woher die Zahl kommt und wo sie hingehört, steht in Muss ich Dividenden aus ETF deklarieren?.

Krypto. Gehört ebenfalls ins Verzeichnis, mit dem Jahresendwert aus der amtlichen Kursliste. Kursgewinne sind für Privatpersonen steuerfrei, Staking und Mining nicht — die Einzelheiten in Krypto in der Steuererklärung.

Ein Depotübertrag im letzten Jahr. Steuerlich ändert er fast nichts, aber deine Kaufhistorie kann dabei verlorengehen, und zwar endgültig, sobald das alte Depot geschlossen ist. Was dann noch geht, steht in Depotübertrag: was ändert sich steuerlich?.

In einem Satz

Steuerauszug holen, Steuerwerte statt Brokerkurse eintragen, Erträge brutto, Verrechnungssteuer deklarieren, DA-1 nachrechnen, Frist einhalten — in dieser Reihenfolge, und die Beilage ist fertig.

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