Depotübertrag: was ändert sich steuerlich?
Steuerlich fast nichts. Praktisch verlierst du womöglich deine Kaufhistorie — und zwar endgültig, sobald das alte Depot geschlossen ist.
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Steuerlich fast nichts. Praktisch möglicherweise sehr viel — und der Schaden entsteht nicht am Tag des Übertrags, sondern erst Jahre später.
Der steuerliche Teil ist kurz
Ein Übertrag ist kein Verkauf. Die Titel wechseln die Depotstelle, nicht den Eigentümer. Es wird nichts realisiert, es entsteht kein Ertrag, und da Kursgewinne für Privatanleger in der Schweiz ohnehin steuerfrei sind, gäbe es selbst dann nichts zu versteuern.
Was sich ändert, ist nur die Buchführung:
- Im Jahr des Übertrags bekommst du zwei Steuerauszüge — einen von der alten Bank bis zum Übertrag, einen von der neuen ab dann. Beide gehören in die Steuererklärung.
- Der Bestand per 31. Dezember steht im Auszug der neuen Bank. Die Erträge verteilen sich auf beide.
- Wird beim Übertrag etwas verkauft statt übertragen — bei Bruchteilen und manchen Fondsanteilen kommt das vor —, ist das ein echter Verkauf mit allem, was dazugehört.
Der Teil, der wehtut
Dein Einstand reist nicht zuverlässig mit. Die neue Bank bekommt Titel und Stückzahl. Ob sie auch Kaufdatum und Kaufpreis erhält, hängt an beiden Banken und am Land — verlassen kann man sich darauf nicht.
Was das bedeutet, merkt man erst später: Der Steuerauszug der neuen Bank zeigt einen Bestand, der aus dem Nichts auftaucht. Keine Kaufbewegung, kein Preis. Jede Software, die daraus deine Rendite rechnen soll, kann den Einstand nur schätzen — dauerhaft, nicht nur im Übertragsjahr. Genau dieses Loch reisst auch der Wechsel zu einem Broker, der ohnehin keine Preise exportiert; welche das tun, steht im Broker-Steuer-Vergleich.
Für die Steuererklärung ist das kein Problem — dort zählt der Steuerwert per 31. Dezember, nicht dein Einstand. Für die Frage «was hat mein Depot eigentlich gebracht» ist es eines, und zwar ein bleibendes.
Was du tun solltest, bevor du überträgst
Alles sichern, solange das alte Depot noch offen ist. Nach der Schliessung ist der Zugang weg, und Belege nachzufordern ist mühsam bis unmöglich. Konkret: alle Steuerauszüge der Vorjahre, die vollständige Transaktionsliste und die Abrechnungen der einzelnen Käufe.
Den Übertrag im Januar planen, nicht im Dezember. Ein Übertrag über den Jahreswechsel verteilt Bestände und Erträge so auf zwei Auszüge, dass am Ende niemand mehr sicher sagen kann, was wo hingehört.
Nach dem Übertrag prüfen, ob die Stückzahlen stimmen. Bei Splits, Fusionen und Bruchteilen gehen dabei erfahrungsgemäss Dinge verloren.
Die kurze Antwort
Steuerlich passiert nichts, ausser dass du für ein Jahr zwei Auszüge hast. Verloren geht deine Kaufhistorie — und die bekommst du nach der Schliessung des alten Depots nicht zurück. Sichern, bevor du kündigst.

