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Steuerfristen der Kantone

Diese Information liegt auf 26 unterschiedlich gut gemachten Behördenseiten. Hier steht sie an einem Ort — mit dem Datum, an dem sie zuletzt geprüft wurde.

Einreichefristen der Steuererklärung nach Kanton
KantonFristErstreckungAmtliche Seite
Aargau AG31. März (unselbständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner); 30. Juni für selbständig ErwerbendeBis 30. Juni braucht es kein Gesuch — vorher wird nicht gemahnt. Danach online mit Adressnummer und Zugangscode. Die erste Mahnung kostet 35 Franken, die zweite 50.Kanton AG
Appenzell Ausserrhoden ARSteht auf Seite 1 der Steuererklärung — der Kanton nennt kein festes DatumGesuch vor Ablauf der Einreichefrist an die Kantonale Steuerverwaltung, online über das Kantonsportal. Die erste Fristverlängerung ist kostenlos, jede weitere kostet 25 Franken.Kanton AR
Appenzell Innerrhoden AI30. AprilOnline-Formular, höchstens bis 30. November. Ohne Gegenbericht innert 14 Tagen gilt sie als gewährt — aber nur, wenn die bisherigen Steuerrechnungen bezahlt sind.Kanton AI
Basel-Landschaft BL31. März (unselbständig Erwerbende); 30. Juni für selbständig Erwerbende und Teilhaber an PersonengesellschaftenZwei Monate über die aufgedruckte Frist hinaus werden stillschweigend gewährt, dafür braucht es kein Gesuch. Alles darüber kostet 40 Franken; mehr als acht Monate müssen begründet werden.Kanton BL
Basel-Stadt BS31. MärzGebührenfrei bis 30. September, online über esteuern.bs.ch. Wer darüber hinaus will, zahlt 40 Franken.Kanton BS
Bern BE15. März; 15. Mai für Beteiligte an Erben-, Miteigentümer- oder PersonengesellschaftenOnline gebührenfrei bis 15. Juli, bis 15. September 20 Franken, bis 15. November 40 Franken; schriftlich oder telefonisch je mehr. Länger als bis 15. November geht nicht.Kanton BE
Freiburg FR31. März20 Franken: Wer den beigelegten QR-Einzahlungsschein bezahlt, hat bis 30. Juni Zeit. Ein schriftlich begründetes Gesuch kostet gleich viel. Über den 15. Dezember hinaus wird nichts erstreckt.Kanton FR
Genf GE31. MärzImmer kostenpflichtig: 20 Franken bis drei Monate, 40 bis fünf Monate, 60 darüber. Vom 1. Januar bis 31. Oktober online oder telefonisch, ab 1. November nur noch schriftlich und begründet.Kanton GE
Glarus GLSteht auf der Steuererklärung — der Kanton nennt kein festes DatumElektronisch eingereichte Gesuche sind kostenlos und werden bis 31. Dezember des laufenden Jahres bewilligt. Wer länger braucht, schreibt der Kantonalen Steuerverwaltung; das kostet 30 Franken.Kanton GL
Graubünden GR31. März (unselbständig Erwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose, Erbengemeinschaften); 30. September für selbständig ErwerbendeGesuch vor Ablauf der Frist, online bei der Kantonalen Steuerverwaltung. Eine Gebühr nennt die amtliche Seite nicht.Kanton GR
Jura JU28. FebruarAuf Gesuch; für die Steuerperiode 2025 wird bis 31. Oktober 2026 erstreckt. Fristgesuche sind gebührenpflichtig, der Betrag steht nicht auf der Seite.Kanton JU
Luzern LUSteht auf der Steuererklärung — der Kanton nennt kein festes Datume-Fristerstreckung auf steuern.lu.ch, längstens bis 31. August für unselbständig Erwerbende und Nichterwerbstätige, bis 30. November für selbständig Erwerbende und Vertretene. Eine Gebühr nennt die Wegleitung nicht.Kanton LU
Neuenburg NESteht auf dem Formular; für die Steuerperiode 2025 der 20. Februar 2026Schriftlich und begründet beim Service des contributions. Bis 30. April gratis, danach bis zu 40 Franken.Kanton NE
Nidwalden NW31. MärzGesuch vor Ablauf der Frist, online über steuern-nw.ch oder schriftlich beim Steueramt. Weitergehende Erstreckungen nur bei Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Landesabwesenheit.Kanton NW
Obwalden OW30. AprilOnline über steuern.ow.ch und bis 31. Dezember kostenlos. Schriftliche Gesuche und Erstreckungen über den 31. Dezember hinaus kosten 30 Franken.Kanton OW
Schaffhausen SH31. MärzGesuch vor Ablauf der Frist über die eFristerstreckung auf steuern.sh.ch, mit PID-Nummer und Geburtsdatum oder über den QR-Code auf der Steuererklärung.Kanton SH
Schwyz SZ31. MärzGesuch vor Ablauf der Frist, ohne Begründung über efristen.sz.ch. Über den 31. Dezember des Folgejahres hinaus nur in besonders begründeten Härtefällen.Kanton SZ
Solothurn SO31. März (Wohnsitz im Kanton); 30. November für Steuerpflichtige mit Wohnsitz ausserhalbOnline und sofort bewilligt: gratis bis 31. Juli. Bis 30. November braucht es eine Begründung und kostet 30 Franken; darüber hinaus nur bei Unfall oder schwerer Krankheit.Kanton SO
St. Gallen SGSteht auf Seite 1 der Steuererklärung — der Kanton nennt kein festes DatumAuf Gesuch vor Ablauf der Einreichefrist, online über steuern.sg.ch mit Registernummer und Geburtsdatum, sonst schriftlich beim Gemeindesteueramt.Kanton SG
Tessin TI30. AprilGesuch nur online über ti.ch/pf-proroga, mit Registernummer und Geburtsdatum; am Schluss bestätigt das System die neue Frist.Kanton TI
Thurgau TG30. AprilGesuch beim Gemeindesteueramt. Das erste wird in der Regel bis 30. September bewilligt, weitere in begründeten Fällen bis 30. November; Treuhänder bis 31. Dezember.Kanton TG
Uri UR31. MärzGesuch online, sobald das Aktivierungsschreiben mit der PID-Nummer da ist.Kanton UR
Waadt VD15. MärzBis 30. Juni gilt eine Toleranzfrist, dafür braucht es kein Gesuch. Ein Gesuch ist gratis, muss aber bis 30. Juni gestellt sein; erstreckt wird dann bis 30. September.Kanton VD
Wallis VS31. MärzFristverlängerungen laufen für unselbständig Erwerbende bis 31. Juli, für selbständig Erwerbende und Treuhänder bis 31. Oktober; Spezialfälle längstens bis 31. Dezember.Kanton VS
Zug ZG30. AprilOnline mit der Pers-ID, in der Regel bis 31. Dezember. Wer darüber hinaus will, schreibt der Steuerverwaltung; das kostet 35 Franken auf der Schlussrechnung.Kanton ZG
Zürich ZH31. MärzGesuch vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt, in vielen Gemeinden online. Bewilligt wird längstens bis 30. November.Kanton ZH

Was bei Fristen fast immer gilt

Die ordentliche Frist betrifft natürliche Personen. Selbständige, juristische Personen und Quellenbesteuerte haben eigene Termine, die hier nicht abgebildet sind.

Vier Kantone — Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Luzern und St. Gallen — nennen öffentlich gar kein Datum: Dort steht die Frist auf dem eigenen Formular, und sie kann von Person zu Person abweichen. Das ist kein Loch in dieser Tabelle, sondern die Auskunft der Behörde. In Neuenburg wechselt das Datum von Jahr zu Jahr; angegeben ist das der laufenden Steuerperiode.

Eine Fristerstreckung ist in allen Kantonen möglich, aber nicht überall gleich: mancherorts online und gratis, andernorts schriftlich und ab einem bestimmten Datum kostenpflichtig. Der Antrag muss vor Ablauf der Frist gestellt sein — danach hilft er nicht mehr.

Wer nicht einreicht, wird nach Ermessen veranlagt. Das ist keine Gnade: Die Behörde schätzt, und die Schätzung fällt selten zu deinen Gunsten aus.

Wenn du gerade an der Steuererklärung sitzt

  • DA-1-Rechner — ausländische Quellensteuer, bevor du das Formular weglässt.
  • Wissen — Antworten auf die Fragen dazu.